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   BFH, 23.05.2019 - VII R 33/17   

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https://dejure.org/2019,24751
BFH, 23.05.2019 - VII R 33/17 (https://dejure.org/2019,24751)
BFH, Entscheidung vom 23.05.2019 - VII R 33/17 (https://dejure.org/2019,24751)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - VII R 33/17 (https://dejure.org/2019,24751)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    KN Pos 2924 UPos 2998, KN Anh 3, ZK Art 220 Abs 1, EWGV 2913/92 Art 220 Abs 1, AEUV Art 267, EWGV 2658/87 Anh 1 Teil I Tit II
    Zollfreiheit für pharmazeutische Stoffe

  • Bundesfinanzhof

    Zollfreiheit für pharmazeutische Stoffe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Pos 2924 UPos 2998 KN, Anh 3 KN, Art 220 Abs 1 ZK, Art 220 Abs 1 EWGV 2913/92, Art 267 AEUV
    Zollfreiheit für pharmazeutische Stoffe

  • IWW

    § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 126 Abs. 2 FGO, § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO, Verordnung (EU) Nr. 1006/2011, Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87, Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zollfreiheit für pharmazeutische Stoffe im Sinne von Teil III Abschn. III Anhang 3 KN

  • rewis.io

    Zollfreiheit für pharmazeutische Stoffe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KN Unterpos. 2924 29 98
    Zollfreiheit für pharmazeutische Stoffe

  • rechtsportal.de

    KN Unterpos. 2924 29 98
    Voraussetzungen der Zollfreiheit für pharmazeutische Stoffe im Sinne von Teil III Abschn. III Anhang 3 KN

  • datenbank.nwb.de

    Zollfreiheit für pharmazeutische Stoffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 2924 UPos 2998
    Einreihung, Tarifierung

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 17.02.2011 - C-11/10

    Marishipping and Transport - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EWG) Nr.

    Auszug aus BFH, 23.05.2019 - VII R 33/17
    Sie ist daher als abweichende Bestimmung eng auszulegen (EuGH-Urteil Marishipping and Transport vom 17. Februar 2011 - C-11/10, EU:C:2011:91, Rz 16, ZfZ 2011, 78).

    Der EuGH legt die zollbefreiende Regelung der KN dahin aus, dass pharmazeutische Substanzen nicht zollbefreit sind, wenn sie --abgesehen von eventuellen in diesen Substanzen vorhandenen Verunreinigungen aus Rückständen-- nicht in reiner Form vorliegen (vgl. EuGH-Urteil Marishipping and Transport, EU:C:2011:91, ZfZ 2011, 78, vgl. auch Senatsurteil in BFHE 246, 88, ZfZ 2015, 237).

    Danach setzt die Anwendung der entsprechenden Befreiungsvorschrift voraus, dass für die reine Substanz eine Zollfreiheit bestanden hätte (vgl. EuGH-Urteil Marishipping and Transport, EU:C:2011:91, Rz 17, ZfZ 2011, 78), was im Streitfall nach den Vorgaben der KN gerade nicht der Fall ist.

    Zum anderen weist der EuGH ausdrücklich darauf hin, dass Bestimmungen über Aussetzungen und Befreiungen von Zöllen den Erfordernissen der Rechtssicherheit genügen und den Schwierigkeiten Rechnung tragen müssen, denen die nationalen Zollverwaltungen aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Aufgaben, die sie zu erfüllen haben, gegenüberstehen (EuGH-Urteil Marishipping and Transport, EU:C:2011:91, Rz 23, ZfZ 2011, 78).

  • BFH, 23.04.2014 - VII R 27/13

    Keine Zollbefreiung für eine wässrige Lösung der Etidronsäure

    Auszug aus BFH, 23.05.2019 - VII R 33/17
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 23. April 2014 - VII R 27/13 (BFHE 246, 88, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2015, 237) bestätigt, dass die pharmazeutischen Substanzen zur Erlangung einer Zollfreiheit sowohl durch die CAS RN als auch durch die INN identifiziert sein müssen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2009 - VII B 86/09, BFH/NV 2010, 703).

    Der EuGH legt die zollbefreiende Regelung der KN dahin aus, dass pharmazeutische Substanzen nicht zollbefreit sind, wenn sie --abgesehen von eventuellen in diesen Substanzen vorhandenen Verunreinigungen aus Rückständen-- nicht in reiner Form vorliegen (vgl. EuGH-Urteil Marishipping and Transport, EU:C:2011:91, ZfZ 2011, 78, vgl. auch Senatsurteil in BFHE 246, 88, ZfZ 2015, 237).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 23.05.2019 - VII R 33/17
    Zweifel an der Auslegung von Unionsrecht bestehen insoweit nicht, weshalb der Senat ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (vgl. konsolidierte Fassung in ABlEU 2016, Nr. C 202/47) nicht für angezeigt hält (vgl. EuGH-Urteil CILFIT vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81, EU:C:1982:335).
  • EuGH, 07.08.2018 - C-329/17

    Prenninger u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2011/92/EU

    Auszug aus BFH, 23.05.2019 - VII R 33/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) sind bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (EuGH-Urteil Prenninger u.a. vom 7. August 2018 - C-329/17, EU:C:2018:640, Rz 31).
  • BFH, 14.10.2009 - VII B 86/09

    Zolltarif: Zollfreiheit für pharmazeutische Erzeugnisse (Betacaroten); Darlegung

    Auszug aus BFH, 23.05.2019 - VII R 33/17
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 23. April 2014 - VII R 27/13 (BFHE 246, 88, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2015, 237) bestätigt, dass die pharmazeutischen Substanzen zur Erlangung einer Zollfreiheit sowohl durch die CAS RN als auch durch die INN identifiziert sein müssen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2009 - VII B 86/09, BFH/NV 2010, 703).
  • FG Düsseldorf, 08.09.2017 - 4 K 628/16

    Überführung des Rohstoffs "Iopamidol" zur Herstellung von Röntgenkontrastmitteln

    Auszug aus BFH, 23.05.2019 - VII R 33/17
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 08.09.2017 - 4 K 628/16 Z wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG München, 19.09.2019 - 14 K 2894/17

    Keine Zollaussetzung für Einfuhr von Fahrradgabeln aus Taiwan

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 31. Mai 2016 VII R 47/14, BFH/NV 2016, 1759, und vom 23. Mai 2019 VII R 33/17, ZfZ 2019, 278) sind Zollaussetzungsnormen entsprechend ihrem Wortlaut eng auszulegen, so dass sie nicht über ihren Wortlaut hinaus auf Erzeugnisse angewandt werden können, die in ihnen nicht genannt sind.

    Die Auskunft ist erst im Jahr 2016 zu vergleichbaren Vorderradgabeln erteilt worden und fußt daher bereits auf einer in der Warenbeschreibung geänderten Nachfolge-Verordnung zur Zollaussetzung der fraglichen Waren, die erst ab 1. Januar 2016 gültig war und nicht rückwirkend für den hier maßgebenden Zeitraum gilt (vgl. BFH-Urteil in ZfZ 2019, 278).

  • FG München, 19.09.2019 - 14 K 1843/16

    Zollaussetzung von eingeführten Vorderradgabeln

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 31. Mai 2016 VII R 47/14, BFH/NV 2016, 1759, und vom 23. Mai 2019 VII R 33/17, ZfZ 2019, 278) sind Zollaussetzungsnormen entsprechend ihrem Wortlaut eng auszulegen, so dass sie nicht über ihren Wortlaut hinaus auf Erzeugnisse angewandt werden können, die in ihnen nicht genannt sind.

    Die Auskunft ist erst im Jahr 2016 zu vergleichbaren Vorderradgabeln erteilt worden und fußt daher bereits auf einer in der Warenbeschreibung geänderten Nachfolge-Verordnung zur Zollaussetzung der fraglichen Waren, die erst ab 1. Januar 2016 gültig war und nicht rückwirkend für den hier maßgebenden Zeitraum gilt (vgl. BFH-Urteil in ZfZ 2019, 278).

  • FG Düsseldorf, 19.05.2021 - 4 K 3185/19

    Zollfreiheit der Einfuhr der Enzyme "Streptokinase" und "Urokinase" aus

    Nicht zollbefreit sind pharmazeutische Erzeugnisse, wenn sie - abgesehen von möglichen in diesen Erzeugnissen vorhandenen Verunreinigungen aus Rückständen - nicht in reiner Form vorliegen (EuGH a.a.O. Rn. 17; BFH-Beschluss vom 23.05.2019 VII R 33/17, BFH/NV 2019, 1143).
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